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Nannies des Monats März 2008:
All jene, die dafür sorgen, daß man bald selbst in der eigenen Wohnung umfassend umerzogen wird

Eine Vermieterin möchte verständlicherweise nicht die Renovierungskosten für eine ihrer Wohnungen übernehmen. Schon gar nicht für eine in ihren Augen, salopp formuliert, besonders versiffte. Das oberste Gericht entscheidet dazu: Außergewöhnlich starke Schäden, welche – wie im vorliegenden Fall behauptet – durch „exzessives Rauchen“ entstanden seien, könnten auf die Mieter abgewälzt werden. Allerdings müßte dies entsprechend deutlich im Mietvertrag vereinbart worden sein. Und vor allem müßten die Schäden so groß sein, daß sie nicht durch übliche Schönheitsreparaturen beseitigt werden könnten (BGH, Az: VIII ZR 37/07).

So weit, so eigentlich vernünftig. In den Medien, wo – im Hinblick auf die vermutete Beschränktheit der Nutzer – gern alles verkürzt wird (selbst wenn ausnahmsweise einmal mehr als neunzig Sekunden bzw. achtzig Zeilen zur Verfügung stehen), bleibt davon aber nur übrig: Bundesgerichtshof schränkt Rauchen in Mietwohnungen ein. Oder gar: Bundesgerichtshof verbietet Rauchen in der eigenen Wohnung.

Wobei dies, was dann eben in der allgemeinen Wahrnehmung hängen bleibt, gar nicht so unzutreffend sein könnte. Die Klägerin, deren Revision abgewiesen wurde und die also keinen Schadenersatz geltend machen konnte, schrieb in bewußten Mietvertrag nämlich: „Bitte möglichst nicht rauchen“ – was natürlich eine Höflichkeit an den Tag legt, welche gegenüber so minderwertigen Kreaturen wie Rauchern völlig fehl am Platze ist.

Konsequenterweise waren nach dem Urteil Äußerungen zu hören wie: „Künftig steht in den Mietverträgen: Rauchen verboten.“ Oder: „Ich vermiet nur noch an Nichtraucher.“ Was natürlich sehr erfreulich ist im Hinblick auf das große Ziel, erst Häuser, dann Straßen, daraufhin Stadtteile, Städte, Bundesländer und schließlich unser ganzes schönes Vaterland raucherfrei zu machen.

Und weil jeder mitmacht, keiner sich ausschließt, Sie doch sicher auch dieser Meinung sind, dürfte sich die Frage, wie das Rauchverbot in der Wohnung durchgesetzt werden soll, schnell von selbst beantworten: Die Zahl der Rentner wird ja in den nächsten Jahren und Jahrzehnten sprunghaft steigen. Und wie man am – im mehrfachen Sinne – Fall einer einstmals alternativen Partei sehen kann, sind auch jene, die dereinst für Freiheit und Selbstbestimmung, Rebellion und zivilen Ungehorsam standen, nun, da die grauen Haare bald die Zahl der grauen Zellen zu übertreffen drohen, sehr angetan von Verboten, Vorschriften, Ordnungskräften, Bußgeldern. Sollte der Opa von nebenan eines Morgens schon alle Falschparker, Feinstaubsünder und was man sich noch ausdenken mag, gemeldet haben, kann sich Oma daran machen, die Falschmülltrenner, Glühbirnenbenutzer und Raucher aufzuspüren und zu denun-, pardon: der staatlichen Gerechtigkeit zuzuführen.

So haben – kleine Ursache, große Wirkung – verschiedene Akteure, vermutlich ohne dies eigentlich zu wollen, einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, daß man künftig nicht einmal mehr in der eigenen Wohnung vor umfassender Umerziehung und anderen impertinenten Eingriffen in die persönliche Lebensführung sicher ist. Daß man demnächst womöglich an den Eingängen von Mietshäusern Schilder findet: „Raucher sind hier unerwünscht!“ Daß die lieben Nachbarn einem demnächst aus ihrer Meinung nach allerbestem Grund mit dem Fernglas in die Fenster spähen. Kurzum: Für einen wesentlichen weiteren Schritt in Richtung Nannydiktatur.

 

 

P.S.: Es ging im konkreten Falle übrigens um den Betrag von 1386,63 Euro nebst Zinsen.

 

 

 

 

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