Laster Lottolust!
(21.6.07) Eine Niederländerin klagte gegen die nationale Postleitzahlenlotterie, weil sie sich von dieser „emotional erpreßt“ fühlte und, seit ihre Nachbarn gewonnen hätten, „traumatisiert“ sei. Überraschenderweise fügte sie nicht hinzu, daß sie nunmehr ein gestörtes Verhältnis zu jeglicher Art von Zahlen habe, welches bestenfalls im Rahmen einer mehrjährigen, kostspieligen, ihre gesamte Zeit in Anspruch nehmenden Therapie zu kurieren sei. Und an Nackenschmerzen leide.
Die Dame weinte sogar im Fernsehen. Dennoch wies das angerufene Gericht ihre Klage ab mit einer Begründung, welche den Bewohnern des freiesten Landes der Welt nur ein weiterer Beleg für die völlige moralische Verworfenheit des alten Europa sein kann. Sind doch nicht nur solche Gerichtsentscheidungen, sondern generell solche öffentlichen Meinungsäußerungen bei ihnen fast so unvorstellbar wie im Fernsehen zu rauchen: „Im täglichen gesellschaftlichen Leben passieren Dinge, die unerfreuliche Konsequenzen für jemanden haben“, zitiert beispielsweise „Spiegel online“, wo man weiter lesen kann: „Das bedeute aber nicht automatisch, dass der Verursacher dafür verantwortlich gemacht werden könne.“
Erstens kann man daran – natürlich: mal wieder – sehen, wie gefährlich Lotto ist! Weshalb der deutsche Staat jetzt ja auch immer vor den immensen Gefahren der Teilnahme an seinem, für ihn höchst lukrativen, Spiel warnt. (Und natürlich um sein millionenschweres Monopol zu verteidigen.)
Zweitens hat die Holländerin, deren Name übrigens mit Helene de Gier angegeben wird, natürlich Pech, daß dieser Schwachsinn noch nicht aus Amerika zu uns rübergeschwappt ist. Doch Kopf hoch: Sie sollte es in fünf Jahren noch einmal versuchen. Dann kommt sie sicher auch bei einem europäischen Gericht mit dem Blödsinn durch.